Für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Jungunternehmer und auch für etablierte Unternehmer aus dem Raum Heilbronn, Baden-Württemberg, Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: fast jedes gewerbliche Vorhaben lässt sich staatlich fördern.
Nahezu täglich ist in unseren Medien von Fördermitteln, Förderdarlehen, Subventionen, Zuschüssen und Beihilfen die Rede. Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist stark ausgeprägt. Eine klare Abgrenzung der Begrifflichkeiten ist deshalb nahezu unmöglich. In der Regel versteht man unter dem Begriff der „Fördermittel“ und „Förderdarlehen“ gewerbliche Kredite, auch Förderdarlehen genannt. Deren Förderung drückt sich meist durch tilgungsfreie Jahre, subventionierte Zinssätze und kostenfreie vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten aus.
Diese Kredite werden einerseits von der bundeseigenen KfW-Bankengruppe vergeben. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern auch eigene Förderinstitute. In Baden-Württemberg sind hier vor allem die L-Bank und die Bürgschaftsbank zu nennen. In Niedersachsen nimmt diese Position die N-BANK ein.
Die Beantragung dieser Förderdarlehen erfolgt in der Regel über das so genannte Hausbankverfahren. Das bedeutet: Förderdarlehen werden über die Hausbank des Antragstellers eingereicht und ausgezahlt. Unabhängig vom Förderprogramm kommt als Hausbank jede Bank oder Sparkasse in Frage. Üblicherweise ist die Hausbank die kontoführende Bank des Antragstellers. Die Hausbank stellt im Regelfall die komplette Finanzierung des Vorhabens sicher und prüft den Verwendungsnachweis, der bei Abschluss des Vorhabens zu erstellen ist.
Durch unsere mehrjährige Arbeit mit Gründern und Nachfolgern haben wir große Erfahrung mit dem Einsatz öffentlicher Fördermittel und Förderdarlehen. Die Auswahl der möglichen Förderprogramme ist jedoch in hohem Maße abhängig vom individuellen Vorhaben. Eine Übersicht über mögliche Fördermittel und Förderdarlehen bieten folgende Seiten:
www.kfw.de
www.l-bank.de
ww.nbank.de
Ihr Team der MWB Wirtschaftsberatung Heilbronn