Beratungsförderung

Unternehmer zu sein ist vergleichbar mit der Teilnahme am olympischen Zehnkampf: Kunden akquirieren, Planzahlen ausarbeiten, Mitarbeiter motivieren, Jahresabschluss erstellen, Zahlungssäumige erinnern, Unternehmensstrategie weiterentwickeln, Bank informieren….

Unternehmer müssen mit vielen Themen vertraut sein. Lebenslange Weiterbildung ist notwendig. Niemand ist in der Lage, auf Anhieb all diesen Anforderungen gerecht zu werden. Es kann daher sinnvoll sein, eine Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen. Oftmals werden die Beratungskosten öffentlich gefördert, was sich letzlich in doppelter Hinsicht für Sie auszahlt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen. Mit der Förderung können Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind, einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.

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Gerne informieren wir Sie über den Ablauf einer Beratungsförderung. Wir klären, ob Sie antragsberechtigt sind und welche Beratungsthemen möglich sind. Kommen Sie auf uns zu. Beratungsthemen sind zum Beispiel allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.  Aber auch spezielle Beratungen zu Themen wie Technologie und Innovationen, bankinternes Rating, Qualitätsmanagement oder Außenwirtschaft sind möglich. Nicht gefördert werden übrigens Dienstleistungen, deren Tätigkeit rein den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen beinhalten sowie Beratungen in Rechts- oder Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachtliche Stellungnahmen.  Selbstverständlich wird unsere Beratung in einem schriftlichen Bericht festgehalten und Ihnen ausgehändigt.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent (max. 1.500 Euro). Ein entsprechender Antrag ist online zu stellen. Nutzen Sie diese Förderungsmöglichkeit – wir helfen Ihnen gerne dabei. 

Beratungsförderung für Existenzgründer

In den einzelnen Bundesländern gibt es sehr häufig von der Wirtschaftsverwaltung des Landes spezielle Beratungsförderung für Existenzgründer. In Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel eine spezielle Förderung für Beratungen in der Gründungsphase oder Vorgründungsphase. Hier erhält jeder Gründer in Baden-Württemberg, falls es seine erste geförderte Gründung ist, einen Zuschuss pro Beratungstag in Höhe von 590,- € netto. Die Beratungsförderung kann als Zuschuss für bis zu 5 Beratungstage bewilligt werden, somit in Summe 2.950,- €. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt in der Regel direkt beim gelisteten Berater. MWB Wirtschaftsberatung ist eines der gelisteten Beratungsunternehmen und ermöglicht Ihnen somit in den meisten Fällen diesen Zuschuss. Sprechen Sie uns gerne an. Das Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen bei uns in Heilbronn ist für Sie kostenlos.

Weitere Förderungen für Beratung:

Kurzberatung:
Für Unternehmen der Industrie, der Freien Berufe sowie für Branchen ohne spezielle Landesprogramme:

  • Betriebswirtschaftliche und technische Kurzberatung: max. 2 Tage pro Jahr
  • Umweltschutz- und Energieberatung: max. 2 Tage pro Jahr
  • Kooperationsberatung: max. 6 Tage pro Jahr

Förderprogramm Coaching

Das Coaching-Programm soll verantwortliche Personen im Unternehmen in die Lage versetzen, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen. Gefördert werden Coachings in Zusammenhang mit

  • einem Innovationsvorhaben (Erschließung neuer Produkt-, Prozess-, und Dienstleistungsfelder und/oder dem Aufbau eines betrieblichen Innovationsmanagements)
  • dem demografischen Wandel (marktbezogene und personalpolitische Maßnahmen)
  • Unternehmensübergaben, sowie
  • der Reduzierung des Energieverbrauchs (auf Basis einer vorliegenden Energieanalyse)

Dauer pro Themenbereich: max. 15 Tage. Die Förderung ist pro Themenbereich nur einmal möglich. Es gelten die Förderbestimmungen der EU.

  • Personalentwicklung (Förderschwerpunkt A: Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung – Konzeption und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Qualifizierungsangebote; Variante B: Systematische Personalentwicklung für An- und Ungelernte, über 50-Jährige und Wiedereinsteiger in Unternehmen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund). Das Programm wendet sich an Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten.

Dauer:
Förderschwerpunkt A: max. 10 Tage
Förderschwerpunkt B: max 20 Tage. Die Förderung ist pro Themenbereich nur einmal möglich. Es gelten die Förderbestimmungen der EU.

Wir sind für diese Programme gelistet als zertifizierte Berater. Sprechen Sie uns an.

Ihr Team der MWB Wirtschaftsberatung Heilbronn

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