Unternehmensbewertung

In der Höhe des Kaufpreises liegt der Hauptgrund für Differenzen zwischen dem Altinhaber und dem Unternehmensnachfolger. Dies ist verständlich, denn der Nachfolger möchte natürlich einen möglichst geringen Kaufpreis bezahlen. Der Unternehmer dagegen überschätzt häufig den Wert seines Unternehmens. Dies ist ebenfalls nachvollziehbar, da er in das Unternehmen viele Jahre Mühe und Arbeit eingebracht hat.  Wir von MWB Heilbronn wissen, dass eine deutliche Überschätzung des Unternehmenswertes zu einer Gefahr für das Unternehmen werden kann! Eine neutrale und professionelle schriftlich fundierte Unternehmensbewertung ist daher unerlässlich!

Einerseits kann es schwierig werden, einen Nachfolger zu finden, der bereit und in der Lage ist, den hohen Kaufpreis zu zahlen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich der Nachfolger bei einem überhöhten Kaufpreis wirtschaftlich übernimmt. Viele der Firmenzusammenbrüche nach Übernahmen sind auf einen überhöhten Kaufpreis zurückzuführen.

Die Erfahrung von MWB Heilbronn zeigt: Es ist wichtig und fair, dass sowohl Übernehmer als auch Übergeber über denselben Wissensstand verfügen, um bei den anstehenden Verhandlungen einen angemessenen Preis auszuhandeln zu können.  Vor der eigentlichen Bewertung des Unternehmens müssen daher sämtliche Aspekte des Unternehmens genau analysiert werden. Dabei sind nicht nur die in der Vergangenheit erzielten Zahlen und Daten, sondern auch die zukünftigen Umsatz-, Kosten-, Investitions- und Ergebnispotenziale von Bedeutung.

Die Unternehmensanalyse und Prognose des Unternehmenspotenzials ist die wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe bei der Unternehmensbewertung. Suchen Sie daher für diese wichtige Aufgabe externen Rat bei MWB Heilbronn, und ziehen Sie uns als sachkundige Berater hinzu.

Bei Bedarf arbeiten wir mit einem Team fachkundiger Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen. Gemeinsam wird eine Bestandsaufnahme und Betrachtung sämtlicher relevanter Risiken (Due Diligence) durchgeführt. Dabei handelt es sich um umfangreiche Checklisten, mit deren Hilfe die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens auf Herz und Nieren geprüft werden.

Diese Form der Analyse aller relevanten wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten dient aber auch der Aufdeckung der im Unternehmen enthaltenen Risiken. Eine solche Überprüfung der Unternehmenssituation wird in der Praxis nur beim Kauf eines fremden und größeren Unternehmens durchgeführt.

Wie bei jeder Ware entscheiden Angebot und Nachfrage über die Höhe des Preises. Im konkreten Einzelfall spielt dann natürlich noch das Verhandlungsgeschick des Käufers und Verkäufers eine ausschlaggebende Rolle.  Um den Einstieg in die Verhandlungen zu erleichtern: Beauftragen Sie MWB mit der Erstellung einer Unternehmensbewertung. Unabhängig und kompetent liefern wir Ihnen eine Verhandlungsbasis!

Für die Unternehmensbewertung existiert eine Vielzahl von Methoden, die zu unterschiedlichen Werten für das Unternehmen führen. Dabei kann man grob zwischen den folgenden Verfahren unterscheiden:

  1. Das Vergleichswertverfahren stellt die Frage: Was kosten die anderen? In Branchen, in denen Unternehmensübertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind, werden als Verhandlungsbasis meist die Preise bisheriger Transaktionen herangezogen.
  2. Die Ertragswertmethode stellt die zukünftigen Gewinne des Unternehmens in den Vordergrund. Diese Herangehensweise spielt beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf die wichtigste Rolle. Im Vordergrund steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens.
  3. Die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode) wird vor allem bei größeren Unternehmen angewandt. Sie ist eine Variante der Ertragswertmethode bei der der zukünftige abgezinste Cash-Flow zu Grunde gelegt wird.
  4. Bei der Substanzwertmethode stehen die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände wie z.B. Grundstücke, Maschinen und Vorräte im Vordergrund. Dieses Verfahren spielt bei der Unternehmensbewertung eine untergeordnete Rolle, da es nichts über die zukünftigen Erträge aussagt.

In der Praxis werden Ertragswert- und Substanzwertverfahren meist kombiniert, wobei der Ertragswert in der Regel den Kaufpreis bestimmt. Der Substanzwert fließt nur untergewichtet mit ein.

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